Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.
Der/Die Unterzeichnende, welcher sich gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt nach § 68 des Aufenthaltgesetzes sowie die Kosten für die Ausreise des unten genannten Ausländers / der unten genannten Ausländerin nach §§ 66 und 67 des Ausländergesetzes zu tragen.
Diese Daten dienen dazu, bei Rückfragen oder fehlenden Angaben, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen.
Die aktuelle Anschrift des Unterzeichnenden. Diese muss sich im zuständigen Wohngebiet der Behörde befinden.
Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird, falls abweichend vom gewöhnlichen Wohnsitz des Unterkunftgebers.
Der eingeladene Ausländer / Die eingeladene Ausländerin, für den die Kosten des Lebensunterhalts bzw. die Kosten für die Ausreise getragen werden.
Die Adresse bezieht sich auf den jeweiligen Heimat- bzw. Aufenthaltsstaat des Ausländers / der Ausländerin.
Für kurzfristige Aufenthalte ist eine Reisekrankenversicherung in der Regel ausreichend, im Rahmen der Visumsbeantragung muss das Vorhandensein einer Krankenversicherung in der Botschaft nachgewiesen werden.
Hier können lediglich Ehepartner des (1.) Gastes, sowie deren eigene Kinder unter 18 Jahren angegeben werden. Für andere Personen muss eine separate Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden.
Im Folgenden können digitalisierte Dokumente dem Antrag hinzugefügt werden. Dazu wird je nach Dokumenttyp eine Datei ausgewählt, die dann durch den Button "Hochladen" dem Antrag beigefügt wird. Folgende Unterlagen sollten/müssen dem Antrag hinzugefügt werden: - gültiger amtlicher Ausweis (Reisepass, Personalausweis), - bei Arbeitnehmern: Lohn-/Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate, - bei Selbständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über das zur Verfügung stehende monatliche Nettoeinkommen, - ggf. andere Einkommensnachweise (zum Beispiel: Rentenbescheid, Bankbürgschaft und ähnliches), - Nachweis über den Krankenversicherungsstutz des Ausländers / der Ausländerin (Gastes), - bei Mietwohnung: Wohnbescheinigung, Mietvertrag und letzter Beleg über die Mietzahlung, - bei Wohneigentum: Kaufvertrag oder Grundbuchauszug und letzten Grundabgabenbescheid.